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Schwerpunkt 1: Verkehrspsychologie
// Vorbereitung auf die MPU
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Durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung wurde Ihnen wegen
Alkohol, Drogen, Punkten oder anderen verkehrsrechtlichen Delikten die Fahrerlaubnis
entzogen. Falsch ist der Glaube, dass der Führerschein nach Ablauf
einer Sperrfrist automatisch wieder ausgehändigt wird. Dies gilt nur
bei kurzfristigen Fahrverboten, nicht aber wenn von Seiten des Gerichts
eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt
wurde. Die für Sie zuständige Verkehrsbehörde wird von Ihnen
eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen, wenn sie mit
über 1,1 Promille oder wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr
aufgefallen sind.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist auch dann erforderlich,
wenn Sie unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen und/oder
gegen andere verkehrs- oder strafrechtliche Bestimmungen wiederholt verstoßen
haben.
In all diesen Fällen hat dann der Betroffene durch Vorlage einer positiven
MPU Gelegenheit, die Bedenken der Führerscheinstelle an seiner Kraftfahreignung
auszuräumen. Aufgrund einer hohen Durchfallquote ist davon abzuraten,
sich einer solchen MPU-Prüfung unvorbereitet zu unterziehen. Desweiteren
ist dringend davon abzuraten, sich an ominöse oder unqualifizierte
Berater zu wenden, sondern sich für einen qualifizierten Fachmann auf
dem Gebiet der Verkehrspsychologie zu entscheiden.
Als Fachpsychologe für Verkehrspsychologie biete ich eine fachlich
kompetente, seriöse und auf den einzelnen Kunden abgestimmte Beratung
und Hilfestellung - auf dem Weg zurück zum Führerschein.
Von entscheidender Bedeutung ist eine sehr frühzeitige, fachliche Beratung
der Betroffenen, um die Zeit der Sperrfrist sinnvoll zu nutzen vor einer
anstehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ein verkehrspsychologisches
Beratungsgespräch bietet die Möglichkeit einer ganz persönlichen
Standortbestimmung und ermöglicht eine grundlegende Weichenstellung,
um die MPU zu bestehen und den Führerschein langfristig zu behalten.
Aus der Zeit meiner früheren Gutachtertätigkeit bin ich bestens
vertraut mit dem Ablauf und den persönlichen Anforderungen einer MPU.
Meine Berufserfahrung zeigt, dass es immer noch viele Klienten gibt, die
sich aus verschiedenen Gründen erst sehr spät um die Wiedererlangung
Ihrer Fahrerlaubnis bemühen und dann Probleme bekommen, weil die Zeit
bis zu einer MPU zu knapp ist oder weil bestimmte Grundlagen für das
Bestehen dieser Untersuchung nicht vorhanden sind (z. B. objektiver Nachweis
einer Abstinenz, Laborprofile, psychologische Aufarbeitung etc.). Die sogenannte
Zwei-Jahres-Frist wurde ersatzlos gestrichen, d. h. auch wer länger
als zwei Jahre keinen Führerschein hatte, muss nicht mehr wie früher
bei einer Fahrschule die theoretische und praktische Prüfung nachholen.
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