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Schwerpunkt 1: Verkehrspsychologie // Vorbereitung auf die MPU

Durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung wurde Ihnen wegen Alkohol, Drogen, Punkten oder anderen verkehrsrechtlichen Delikten die Fahrerlaubnis entzogen. Falsch ist der Glaube, dass der Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist automatisch wieder ausgehändigt wird. Dies gilt nur bei kurzfristigen Fahrverboten, nicht aber wenn von Seiten des Gerichts eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde. Die für Sie zuständige Verkehrsbehörde wird von Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen, wenn sie mit über 1,1 Promille oder wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist auch dann erforderlich, wenn Sie unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen und/oder gegen andere verkehrs- oder strafrechtliche Bestimmungen wiederholt verstoßen haben.
In all diesen Fällen hat dann der Betroffene durch Vorlage einer positiven MPU Gelegenheit, die Bedenken der Führerscheinstelle an seiner Kraftfahreignung auszuräumen. Aufgrund einer hohen Durchfallquote ist davon abzuraten, sich einer solchen MPU-Prüfung unvorbereitet zu unterziehen. Desweiteren ist dringend davon abzuraten, sich an ominöse oder unqualifizierte Berater zu wenden, sondern sich für einen qualifizierten Fachmann auf dem Gebiet der Verkehrspsychologie zu entscheiden.

Als Fachpsychologe für Verkehrspsychologie biete ich eine fachlich kompetente, seriöse und auf den einzelnen Kunden abgestimmte Beratung und Hilfestellung - auf dem Weg zurück zum Führerschein.

Von entscheidender Bedeutung ist eine sehr frühzeitige, fachliche Beratung der Betroffenen, um die Zeit der Sperrfrist sinnvoll zu nutzen vor einer anstehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ein verkehrspsychologisches Beratungsgespräch bietet die Möglichkeit einer ganz persönlichen Standortbestimmung und ermöglicht eine grundlegende Weichenstellung, um die MPU zu bestehen und den Führerschein langfristig zu behalten.
Aus der Zeit meiner früheren Gutachtertätigkeit bin ich bestens vertraut mit dem Ablauf und den persönlichen Anforderungen einer MPU.
Meine Berufserfahrung zeigt, dass es immer noch viele Klienten gibt, die sich aus verschiedenen Gründen erst sehr spät um die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis bemühen und dann Probleme bekommen, weil die Zeit bis zu einer MPU zu knapp ist oder weil bestimmte Grundlagen für das Bestehen dieser Untersuchung nicht vorhanden sind (z. B. objektiver Nachweis einer Abstinenz, Laborprofile, psychologische Aufarbeitung etc.). Die sogenannte Zwei-Jahres-Frist wurde ersatzlos gestrichen, d. h. auch wer länger als zwei Jahre keinen Führerschein hatte, muss nicht mehr wie früher bei einer Fahrschule die theoretische und praktische Prüfung nachholen.
 
 
 U  B  I  K  O  N
Anton Baur-Benner Psychologischer Psychotherapeut (VT) Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
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